
Unterweisung Brandschutztechnik
Unterweisung in der Bedienung von Brandschutztechnik, wie z.B. Feuerlöschern.
Gemäß §10 Arbeitsschutz Gesetz, der ASR 2.2 und der DGUV müssen Betriebe Brandschutz durch die praktische Ausbildung an Handlöschgeräten erlernen. Dadurch erhalten Sie das Wissen Entstehungsbrände zu bekämpfen. Des Weiteren sind Sie in der Lage im Bereich der Prävention mögliche Gefahren zu erkennen und dadurch zu verhindern. Eine unverzichtbare Position in Ihrem Betrieb.
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ⓘ *nur mit vorherigen Anmeldung
**In-House Schulungen sind kurzfristig bei uns möglich. Fragen Sie diese bitte gesondert an.
Unterweisung in der Bedienung von Brandschutztechnik, wie z.B. Feuerlöschern.
Unterweisung in die Funktion verschiedener Löschmittel.
Aufklärung zu Gefahren und Brandklassen / Verbrennungslehre.
Wir bilden Sie oder Ihre Mitarbeiter aus, bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten in Neumünster oder Hamburg.
Wenn ein Brand ausbricht, dann geschieht schnell das scheinbar Unmögliche. Anwesende Personen geraten in Panik, wissen nicht wie sie reagieren sollen und im schlimmsten Fall kommt es neben den ohnehin bedauerlichen Sachschäden, zu weitaus gravierenderen Personenschäden.
Neben dem Leid der Betroffen kann dies auch weitreichende Konsequenzen für ein Unternehmen haben, insbesondere strafrechtlich und finanziell. Um die Gefahren eines Brandes zu minimieren empfiehlt es sich vorbeugende Schulungen durchzuführen. Im Rahmen einer Brandschutzunterweisung sind folgende Punkte möglich.
Gerne bilden wir Sie oder Ihre Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort aus oder unseren Standorten in:
Der große Unterschied! Auf Anfrage erarbeiten wir gerne ein individuelle Konzept unserer Kurses, welches genau auf die Gefahren BEI IHNEN IM BETRIEB behandelt.
Stellen Sie jetzt schnell und unkompliziert Ihre Anfrage. Wir senden Ihnen gerne ein Angebot und die nächstmöglichen Termin zu.
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